Rechtliches / Mietbedingungen

1.       Vertragsabschluss
Bei erfolgter Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns ein Aviso über die Anzahlung von 35 % des Mietbetrages. Mit Einlangen des Anzahlungsbetrages, welcher binnen 8 Tagen zu erfolgen hat, ist ein gegenseitiger rechtskräftiger Mietvertrag über das Ferienhaus für die von Ihnen gebuchte Zeit zustande gekommen.
Bei Gruppen erklärt der Unterzeichnete mit seiner Buchung, dass er bevollmächtigt ist die Gruppe zu vertreten und somit für die Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Er ist für den Vermieter aber erst nach Einlangen der Anzahlung verbindlich.

2.       Zahlungsbedingungen

8 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen sein. Bei Anmeldungen unter 8 Wochen vor
Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die Kaution ist bei Übergabe des Ferienhauses fällig. Die angefallenen
Nebenkosten inkl. der Endreinigungspauschale sind bei Rückgabe des Ferienhauses zur Zahlung fällig. Diese kann von der
Kaution in Abzug gebracht werden.

Zahlungen auf das Konto: Christian Attems-Gilleis
IBAN: AT26 2011 1280 5777 0101

BIC: GIBAATWW

3.       Mietzeiten
Das Ferienhaus wird nur wöchentlich vergeben, in der Regel von Samstag bis Samstag.  Die in dieser Homepage
angeführten Preise und Nebenkosten sind Bestandteil des Mietvertrages. Die gebuchte Personenzahl ist verbindlich und darf nur mit Absprache des Vermieters erhöht werden. Maximal jedoch dürfen 14 Personen das Ferienhaus mieten. Evtl.
Preisnachlässe, Erhöhung der Personenzahl im Mietobjekt oder andere Absprachen müssen vom Vermieter schriftlich
bestätigt werden.
4.       An- und Abreise
Das Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Sollte ein späterer Ankunftstermin des (der) Mieter
gewünscht werden, muss dieser dem Vermieter bekannt gegeben werden. Am Abreisetag muss das Objekt zwischen 9 und 10 Uhr freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich der Mieter zwecks Abnahme/Schlüsselrückgabe beim Vermieter
melden. Das Mietobjekt muss besenrein und mit erledigtem Abwasch übergeben werden.
5.       Verursachte Schäden / Haftung
Der Mieter verpflichtet sich das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und Schäden tunlichst zu vermeiden. Verursachte
Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der (Die) Mieter haftet für  Schäden, die durch ihn (sie), deren
Kinder, deren Gäste oder Haustiere verursacht wurden. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen diese schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Es steht dem Vermieter frei, Haustiere aus bestimmten Gründen abzulehnen.

6.       Rücktritt des Kunden
Tritt der Mieter nach Zustandekommen des Mietvertrages vom Vertrag zurück, entsteht eine Stornogebühr in der Höhe der geleisteten Anzahlung. Der Mieter hat das Recht einen Nachmieter zu organisieren, welcher in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.  Für den Mietpreis haften der ursprüngliche und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch. Tritt der Mieter erst bis zu :

–          70 Tagen vor Mietbeginn zurück, entsteht eine Stornogebühr von  50% des Mietpreises,
–          bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn : 80% des Mietpreises
–          bei weniger als 30 Tagen: 100% des Mietpreises

 7.       Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn eine grob fahrlässige Handlungsweise des (der) Mieter(s) oder ein unleidliches Verhalten gegenüber der ansässigen Personen oder des Vermieters, ebenso für den Fall eines
zerstörerischen und unberechenbaren Verhaltens des (der) Mieter  vorliegt. Wenn dem Vermieter das Einhalten der Leistung aufgrund höherer Gewalt (Kriegsausbruch, Streiks, Zerstörung der Liegenschaft durch Umweltkatastrophen oder Feuer, udgl) unmöglich wird, kann dieser ebenfalls vom Vertrag ohne Konsequenzen zurücktreten.
8.       Haftungsbeschränkung
Wie immer auch geartete Haftungen, ausgenommen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten werden vom Vermieter nicht
übernommen. Eine Haftung beschränkt sich maximal auf die bereits geleisteten Zahlungen des Mieters.
9.       Mängel
Bei vorhandenen Mängel ist dem Vermieter sofort Anzeige zu machen. Sollten Mängel auftreten, die eine Erfüllung der
vertraglich eingegangenen Verpflichtungen unmöglich machen, hat der Vermieter das Recht eine Ersatzunterkunft
anzubieten. Der Mieter darf eine solche Ersatzleistung nur aus wichtigen, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
Mängelanzeigen nach Absolvierung der Mietzeit werden nicht anerkannt. Sollten Mängel oder Schäden am Objekt auftreten, deren Behebung zur Vermeidung weiterer Schäden unbedingt notwendig sind (z.B. Rohrbruch, etc.) hat der Mieter die Verpflichtung unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten. Der Vermieter ist verpflichtet, unverzüglich eine Reparatur der Schäden herbei zu führen, damit ein ordnungsgemäßes Bewohnen der Liegenschaft gewährleistet ist.
10.   Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten. Mündliche Abreden sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich beigebracht wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag heraus ergeben ist das BG Spittal/Drau ohne Streitwertgrenze vereinbart.  Es findet Österreichisches Recht Anwendung.

ANFRAGE: Friedrich Huber Tel: 0043-650-2215022; friedrich.j .huber@aon.at